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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bestimmungen und auch dann, wenn der Besteller ausdrücklich etwas anderes vorschreibt und die Linke GmbH zu diesen Bedingungen stillschweigt. Durch die Erteilung des Auftrages gelten unsere Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen als vom Besteller anerkannt. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

2. Angebot und Bestellung
Anfragen und Bestellungen seitens des Kunden bedingen der Schriftform. Diese erfolgt bei Bestellung anhand von Vordrucken des Lieferanten.
Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Alle in unseren Preislisten, Angeboten, technischen Unterlagen etc. enthaltenen Angaben über Preise, Maße und Eigenschaften sind unverbindliche Empfehlungen und nach besten Wissen und Gewissen gemacht. Die Bindefrist für Angebote beträgt 3 Monate. Eventuell vorkommende Druck-, Schreib-, Rechen- und Hörfehler am Telefon verpflichten uns nicht. Nebenabsprachen, Abänderungen, mündliche Ergänzungen und etwaige Zusicherungen bei einem Kaufabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Lieferumfang umfasst nur diejenigen Gegenstände und Sachen, welche in unserer Auftragsbestätigung oder unserem Vertrag ausdrücklich aufgeführt sind. Alle Aufträge bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Ausgeschlossen ist ein Widerruf der Bestellungen nach deren Eingang bei uns. Wir können jederzeit vom Vertrag zurücktreten, Vorkasse oder Nachnahmelieferung verlangen, wenn Tatsachen bekannt werden, welche an der Bonität des Kunden zweifeln lassen. Bei Angeboten der Linke GmbH handelt es sich ausschließlich um einen Produktauszug. Die Linke GmbH übernimmt keine Planungs- und Projektierungsleistungen.

3. Preise
Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Sie schließen MwSt., Skonto, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung, Mindermengenzuschläge und eventuelle Teuerungs- sowie Legierungszuschläge nicht ein. Preise gelten ab einem Nettobestellwert von 50,00 Euro, darunter berechnen wir Mindermengenzuschlag. Unter einem Warenwert von 200,00 Euro netto werden Versandkosten erhoben. Darüberhinaus können Versandkosten berechnet werden, wenn diese dem Kunden vorab schriftlich zur Kenntnis gegeben wurden.

4. Lieferungen
Der Versand erfolgt ausschließlich in Transportverpackungen, nicht in Verkaufsverpackungen und stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers bzw. Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Eine Haftung unserer Firma für Transportschäden, auch wenn sie durch die Art der Verpackung bzw. Befestigung auf dem Transportmittel bedingt sind, besteht nicht. Angaben über Liefertermine seitens des Kunden sind für uns unverbindlich. Fixtermine bedingen der schriftlichen Bestätigung unsererseits und ziehen eine zusätzliche Lieferpauschale nach sich.
Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wird die Lieferung durch Umstände, die unsere Firma nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt u.a. verzögert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Verzögerung und eine angemessene Nachlieferungsfrist.
Warenrücknahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Sie sind mit einer pauschalen Rücknahmegebühr verbunden und bedingen den einwandfreien, fehlerlosen und sauberen Ursprungszustand und frachtgerechter Verpackung.

5. Gefahrübergang, Versand, Fracht
Die Gefahr geht - auch bei frachtfreier Lieferung oder Lieferung frei Haus - auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager unserer Firma verlassen hat. Die Ware bleibt unversichert. Auf verlangen des Käufers wird eine Schadensversicherung auf dessen Kosten abgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. (Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.)

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, gleich ob der Kaufgegenstand am Bestimmungsort angekommen ist oder nicht oder irgendwelche Reklamationen laufen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt auch ohne Mahnung Verzug ein. Sämtliche gewährten Rabatte entfallen gleichzeitig. Alle bis zum Zeitpunkt des Verzuges noch offenen Forderungen werden sofort fällig. Skontozahlungen sind nur zulässig, bei fristgemäßer Zahlung aller vorausgegangenen Rechnungen.

Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden automatisch vom Tag der Fälligkeit an Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinz nach DÜG berechnet. Zurückbehaltung der Zahlung und Aufrechnung irgendwelcher Gegenansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Bestellungen über einen Vertragswert von 12.000,00 Euro sind mit Auftragsbestätigung unserer Firma 1/3 Sofortanzahlung fällig. Mit Auslieferung weitere 1/3 und 30 Tage nach Rechnungslegung der Restpreis fällig.

Werden Wechsel ohne ausdrückliche Vereinbarung hereingegeben, so sind wir berechtigt, den Wechsel zur Sicherheit einzubehalten, ohne dass damit zugleich eine Stundung des Kaufpreises erfolgt. Wir sind trotz des hereingegebenen Wechsels oder Schecks in diesem Fall in der Lage, das Mahn- oder Klageverfahren aus der Kaufpreisforderung zu betreiben. Die Zurückhaltung von fälligen Zahlungen wegen nicht anerkannter Gegenansprüche des Käufers, ist nicht statthaft.

8. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Ziffer 9.6 entsprechend.

9. Schadenersatz
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

10. Warenrücknahmen
Wahrenrücknahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Erklären wir uns zur Rücknahme bereit, so erfolgt dies nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Bestätigung seitens der Linke GmbH (Rückholschein anfordern). Die Rückgabe erfolgt dann nur in der Originalverpackung im Auslieferungszustand mit Lieferschein-/Rechnungskopie sowie der Grund der Beanstandung welcher die Rückgabe bedingte. Für diesen Fall berechnen wir Ihnen für den entstandenen Arbeitsaufwand eine Kostenpauschale in Höhe von 35% des Rechnungswertes zuzüglich Rückholegebühr in Höhe des uns entstandenen Aufwandes.
Warenrücknahmen von Sonderbauteilen und nichtlagerführenden Teilen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Gutschriften aus Warenrückgaben werden nicht ausbezahlt und können nur mit nachfolgenden Rechnungen verrechnet werden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist die Betriebsstätte der Linke GmbH in Königshain-Wiederau. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Sitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

12. Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt deutschem Recht.

Linke GmbH
Gewerbegebiet 7; 09306 Wiederau
Stand 08/2023


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