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Jede Verbindung von Schachtelementen muss mittels Schachtarretierung SAR erfolgen! Das Leichtbauschachtsystem LBSkompakt darf nur in Verbindung mit dem Kunststoff-Abgassystem PPeasy als Abgasschacht mit Kunststoff-Innenrohr eingesetzt werden! Bitte beachten Sie die Hinweise aus unserer Montageanleitung Kunststoff-Abgassysteme.

Materialart
Silikat Brandschutzplatten

Baustoffklasse
A1, nicht brennbar

Materialstärke
40 mm (L90)

Rohdichte trocken
ca. 500kg/m³

Wärmedurchlasswiderstand
0,2m²K/W

Feuchtigkeitsverhalten
unempfindlich gegen normale Luftfeuchtigkeit; nicht beständig bei Staunässe und direkter Wassereinwirkung


Systembeschreibung

Das System LBSkompakt L90 Schachtsystem besteht aus industriell gefertigten Schachtelementen.

Das System LBSkompakt L90 besitzt eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten. Das System besteht aus zementgebundenen Silikatplatten mit einer Wanddicke von 40 mm (L90), die zu einem Schacht zusammengefügt sind. Sie sind in die Wärmedurchlasswiderstandsgruppe III eingeordnet. Das Stecksystem mit innenliegenden Muffen (Schachtarretierung) gewährleistet eine leichte Montage und geringe Montagezeiten. Es kann im senkrechten und im waagerechten Bereich eingebaut werden. Schrägführungen sind möglich. Die Ausführung ist in der Montageanleitung geregelt. Das zweischalige Leichtbausystem LBSkompakt ist zertifiziert nach XXXXXXXX.

Die Ausführung wird angepasst auf die speziellen Anforderungen des/der anzuschließenden Wärmeerzeuger (Information des BSFM erforderlich). Anwendung findet das System im Neubau sowie bei der Sanierung von Abgasanlagen. Der Schacht muss gegenüber Witterungseinflüssen geschützt sein. Dazu sind spezielle Stülpköpfe zu verwenden. Es ist sicherzustellen, dass das System LBSkompakt dicht in die Dachhaut eingebunden wird. Beim Versetzen des L90/L30 Schachtes ist die Montageanleitung zu beachten. Bei Aufbauhöhen über Dach größer als 1,2 m muss der Schacht durch einen zusätzlichen Versteifungsrahmen gestützt werden. Dieser muss die gleiche Länge wie über Dach auch nach unten besitzen. Die maximale Höhe über Dach darf 2 m nicht überschreiten. Bezüglich weiterer Anforderungen sind die entsprechenden Landesbauordnungen und Landesfeuerungsverordnungen einzuhalten.

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